Bei der Beteiligung an einem AIF unterzeichnen Anleger einen Zeichnungsschein – einer anderen Bezeichnung für Beitrittsvereinbarung -, in dem die Höhe ihrer Beteiligungssumme aufgeführt sein muss. Dieser Zeichnungsbetrag ist dabei definiert als die vom einzelnen Investor insgesamt zur Verfügung gestellte Kapitalmenge.
Dieser Betrag kann auf einmal oder in Raten gleicher oder unterschiedlicher Höhe in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen abgerufen werden. Letzteres ist besonders bei Private-Equity-Fonds oftmals der Fall. Der unregelmäßige Abruf von Tranchen in unterschiedlicher Höhe ist deshalb eine Herausforderung für das Liquiditätsmanagement sowohl der Investoren wie auch der Fondsgesellschaft.
Für Privatanleger eher relevant ist (nicht nur deshalb) die Option, die Einzahlung des Zeichnungsbetrages in mehreren Raten vorzunehmen. Dies geschieht etwa in Form eines Fondssparplans oder einer Variante für Ratenzahler.
Die Mindesthöhe des Zeichnungsbetrages ist abhängig von der Risikoklasse des jeweiligen Investments. So muss bei nicht Risiko-gemischten Fonds der Zeichnungsbetrag mindestens 20.000 Euro betragen. Die entsprechende Norm dazu findet sich in § 262 KAGB (Kapitalanlagengesetzbuch).
Risikogemischte Fonds dürfen ab einer Mindestzeichnungssumme von 10.000 Euro vertrieben werden.
AIF
Beitrittsvereinbarung
Fondssparplan
KAGB
Mindestzeichnungssumme
Private-Equity-Fonds
Zeichnungsschein
Zeichnung bei Fonds
Zeichnung bei AIF
Risiko und Fonds