Glossar / Wissensdatenbank

Zeichnungsbetrag

Definition Zeichnungsbetrag

Bei der Beteiligung an einem AIF unterzeichnen Anleger einen Zeichnungsschein – einer anderen Bezeichnung für Beitrittsvereinbarung -, in dem die Höhe ihrer Beteiligungssumme aufgeführt sein muss. Dieser Zeichnungsbetrag ist dabei definiert als die vom einzelnen Investor insgesamt zur Verfügung gestellte Kapitalmenge.

Dieser Betrag kann auf einmal oder in Raten gleicher oder unterschiedlicher Höhe in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen abgerufen werden. Letzteres ist besonders bei Private-Equity-Fonds oftmals der Fall. Der unregelmäßige Abruf von Tranchen in unterschiedlicher Höhe ist deshalb eine Herausforderung für das Liquiditätsmanagement sowohl der Investoren wie auch der Fondsgesellschaft.

Zeichnungsbetrag in Ratenzahlung – der Fondssparplan

Für Privatanleger eher relevant ist (nicht nur deshalb) die Option, die Einzahlung des Zeichnungsbetrages in mehreren Raten vorzunehmen. Dies geschieht etwa in Form eines Fondssparplans oder einer Variante für Ratenzahler.

Die Mindesthöhe des Zeichnungsbetrages ist abhängig von der Risikoklasse des jeweiligen Investments. So muss bei nicht Risiko-gemischten Fonds  der Zeichnungsbetrag mindestens 20.000 Euro betragen. Die entsprechende Norm dazu findet sich in § 262 KAGB (Kapitalanlagengesetzbuch).

Risikogemischte Fonds dürfen ab einer Mindestzeichnungssumme von 10.000 Euro vertrieben werden.

Quellen der EURAMCO 

AIF
Beitrittsvereinbarung
Fondssparplan

KAGB
Mindestzeichnungssumme
Private-Equity-Fonds

Weiterführende Links  zum Thema Zeichnungsbetrag

Zeichnungsschein
Zeichnung bei AIF
Risiko und Fonds

Stand der Informationen: April 2023
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