Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) gibt den rechtlichen Rahmen für Investmentfonds vor. Es beinhaltet aktuell (Stand 12/2018) 359 Paragrafen und dient dem Anlegerschutz von Klein- und Privatanlegern. Verabschiedet wurde das Gesetz am 16.05.2013 vom Deutschen Bundestag. Seit dem 22.07.2013 ersetzt das KAGB das bis zu diesem Zeitpunkt geltende Investmentgesetz. Ausschlaggebend für Neureglung waren auch die Folgen der Finanzkrise in den Jahren 2008 und 2009, bei der viele Privatanleger Verluste erlitten hatten, besonders bei Investments in komplexe Finanzprodukte.
Das KAGB reguliert alle Kapitalanlagen, die als Investmentvermögen eingeordnet werden können. Ein solches Investmentvermögen wird im § 1 Absatz 1 des neuen Gesetzes folgendermaßen definiert: „Investmentvermögen ist jeder Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren und der kein operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors ist. Eine Anzahl von Anlegern im Sinne des Satzes 1 ist gegeben, wenn die Anlagebedingungen, die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag des Organismus für gemeinsame Anlagen die Anzahl möglicher Anleger nicht auf einen Anleger begrenzen.“ Das Investmentvermögen wird betreut von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft.
Das Kapitalanlagegesetzbuch schafft einheitliche Strukturen und Transparenz für Alternative Investmentfonds, von der besonders private Anleger profitieren. Eine Grundlage für das neue Gesetz war die Umsetzung der Richtlinie 2011/61 der EU auf nationaler Ebene. Mit dieser Richtlinie werden seit 2010 die Verwalter Alternativer Investmentfonds reguliert, die zuvor nicht von der OGAW-Richtlinie erfasst worden sind. Die neue Richtlinie der EU enthält eine Definition von Alternativen Investmentfonds. Laut dieser wird als AIF bezeichnet: „… jeder Organismus für gemeinsame Anlagen, einschließlich seiner Anlagezweige, der von einer Gruppe von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlegerstrategie zum Nutzen der betreffenden Anleger zu investieren, sofern er nicht bereits nach der OGAW-Richtlinie genehmigungspflichtig ist.“
Zweiter zentraler Punkt der EU-Richtlinie ist die Identifizierung eines Managers, als regulierende Einheit. Dem Alternative Investment Fund Manager (AIFM) obliegt als juristischer Person die Aufgabe der Verwaltung eines Alternativen Investmentfonds. Die von der EU-Kommission erlassene AIFM-Richtlinie sollte von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgewandelt werden. Das Ergebnis ist, dass heute europaweit der gleiche gesetzliche Rahmen für offene und geschlossene Fonds gilt.
Durch das KAGB werden erstmals nicht mehr ausschließlich offene Investmentvermögen reguliert, sondern auch geschlossene, die seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes als Alternative Investmentfonds (AIF) bezeichnet werden. Dank der Neuregelung und der damit verbundenen stärkeren Regulierungen und größeren Transparenz wurde das Investment in einen AIF auch wieder für Privatanleger attraktiv. Zu den AIF gehören geschlossene Immobilienfonds, Fonds für Erneuerbare Energien und Spezial AIFs, die grundsätzlich jede Art von Vermögensgegenständen enthalten können, für die sich ein Wert ermitteln lässt.
Hierbei handelt es sich um Publikumsfonds. Dazu gehören auch die offenen Investmentfonds, die beispielsweise in Aktien investieren.
So bezeichnet man seit der gesetzlichen Neuregelung ein Institut, das für die Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen verantwortlich ist. Dabei gilt zu beachten, dass die Verwahrstelle von der Kapitalverwaltungsgesellschaft getrennt bleibt. Die Bezeichnung Verwahrstelle hat den früher gebräuchlichen Ausdruck Depotbank abgelöst. Zudem kann die Verwahrstelle heute auch eine Anwaltskanzlei oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sein.
Die gesetzliche Neuregelung erfolgte als Reaktion auf die weltweite Finanz- und Immobilienkrise in den Jahren 2008 und 2009. Die Zielsetzung war auch die Haftung der Verwahrstellen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einheitlicher zu gestalten, als das in der Vergangenheit der Fall war. Außerdem wurden risikobehaftete Anlageformen wie Hedgefonds zum Schutz der Anleger wirksamer reguliert.
Zu Fragen rund um das Kapitalanlagegesetzbuch gibt auch die BaFin Auskunft. Eine kommentierte Fassung des KAGB erscheint im C.H. Beck Verlag.
OGAW-Richtlinie
Bafin – Häufige Fragen zum KAGB
Buch zum KAGB im C.H. Beck Verlag