Glossar / Wissensdatenbank

Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG)

Was ist und macht eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG)?

Der Begriff Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) löste mit Inkrafttreten des KAGB  im Jahr 2013 den früher gebräuchlichen Begriff Kapitalanlagegesellschaft (KAG) ab.

Begriff und Einführung

Aufgabe der KVG ist die Betreuung von Investmentvermögen. Unter dem § 17 des Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) findet sich folgende Definition: Eine KVG ist ein „Unternehmen mit satzungsmäßigem Sitz und Hauptverwaltung im Inland, deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, inländische Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländische AIF zu verwalten.“ Das KAGB sieht weiterhin vor, dass alle Organismen für eine gemeinsame Anlage von Wertpapieren (OGAW) und Alternativen Investmentfonds (AIF) ausnahmslos eine Kapitalverwaltungsgesellschaft nachweisen müssen. Dieser Gesellschaft obliegt die kollektive Verwaltung der Investitionsvermögen, dem Management des Portfolios, der Risiken und dem Führen eines Anlegerregisters.

Beaufsichtigt werden die Kapitalverwaltungsgesellschaften und die von ihnen angebotenen Fonds von der BaFin auf Grundlage des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB).

Organe zur Durchführung der Aufgaben

Die Aufgabe von Kapitalverwaltungsgesellschaften ist es, inländische, EU-Investmentvermögen oder ausländische AIF zu verwalten. Und zwar zum Schutz der Investoren getrennt von ihrem eigenen Vermögen, in Form von Sondervermögen oder als rechtlich selbstständige Gesellschaften. Bis zur Neuregelung des Marktes und dem in Kraft treten des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) im Sommer 2013 bezeichnete man die KVGs auch als Kapitalanlage- oder Fondsgesellschaft.

Zu der Gesellschaft gehören eine Geschäftsleitung und ein Aufsichts- oder Beirat als Kontrollorgan. Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die Überwachung sämtlicher Abläufe und Einhaltung aller Regeln. Zu den Kernaufgaben zählen die Verwaltung des Investmentvermögens, das Portfolio- und das Risikomanagement sowie die Führung des Anlegerregisters. Ihre Verantwortung reicht von der Konzeption eines Investments über das Management bis hin zur Veräußerung. Handelt es sich um einen Immobilienfonds fällt auch das Asset Management unter ihre Ägide.

Das Risikomanagement befasst sich u.a. mit den Märkten, der Liquidität und den damit verbundenen Risiken. Die Gesellschaft ist dabei für alle Maßnahmen im Rahmen der Verwaltung des Portfolios verantwortlich. Wenn Risiken eingegangen werden, darf das nur im Rahmen der vorher festgelegten Anlagestrategie erfolgen.

Aufsicht durch die BaFin

Die Arbeit der KVGs unterliegt einer strengen Aufsicht durch die BaFin. Grundsätzlich gilt: Wer in Deutschland Aktien oder Anteile an Investmentvermögen anbieten möchte, muss vorher ein Vertriebsanzeigeverfahren durchlaufen.

Interne oder externe Kapitalverwaltungsgesellschaft?

Es besteht die Möglichkeit, für die Verwaltung eines AIF eine externe Kapitalverwaltungsgesellschaft einzusetzen oder sich für eine interne Lösung zu entscheiden, d.h. der AIF selber übernimmt alle Funktionen im Portfolio- und Risikomanagement. Ob eine interne Verwaltung möglich ist, hängt von der Rechtsform ab, vor allem aber von der Verfügbarkeit von ausreichend qualifiziertem Personal und davon, ob die Kosten für dieses Personal vom AIF selbst getragen werden können oder ob der AIF sich besser einer KVG bedient, welche ihre Kosten über mehrere AIFs verteilt und dadurch günstiger ist. Grundsätzlich gilt, dass für jedes Investmentvermögen nur eine Kapitalverwaltungsgesellschaft zuständig sein kann, die voll umfänglich für die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen verantwortlich ist.

OGAW- und AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften 

Abhängig von der Art des verwalteten Vermögens unterscheidet man darüber hinaus zwischen OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaften (OGAW-KVG) und AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften (AIF-KVG). Die OGAW (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) sind Sondervermögen, die in gesetzlich regulierte, liquide Arten von Wertpapieren und Finanzinstrumenten investieren. Dazu gehören u.a. auch Wertpapiere, Fonds, Derivate und Schuldverschreibungen. Diese Form der Kapitalverwaltungsgesellschaft wird auf europäischer Ebene durch die OGAW-Richtlinie reguliert. AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften dagegen sind Gesellschaften, die mindestens einen Alternativen Investmentfonds  verwalten.

Zulassung als KVG

Die BaFin knüpft die Zulassung einer Kapitalverwaltungsgesellschaft an eine Reihe von Bedingungen. Die wichtigsten Parameter dabei sind die Kapitalausstattung, die Organisation, die Verhaltensregeln, das Risikomanagement, die handelnden Personen und die Liquiditätsplanung. Besonders strenge Regeln gelten, wenn es um das Thema AIF geht. Seit 2013 die EU-Richtlinie für Verwalter alternativer Investmentfonds im Kapitalanlagegesetzbuch verankert wurde, unterliegen solche Kapitalverwaltungsgesellschaften strengen Regeln.

Damit will der Gesetzgeber eine hohe Transparenz und einen optimierten Anlegerschutz gewährleisten. Mit den neuen Verordnungen sind die früher als „geschlossene Fonds“ bezeichneten Investments Teil des regulierten Kapitalmarkts und werden von der BaFin überwacht. Um die Zulassung zu erhalten, werden die Gesellschaft und ihre Mitarbeiter genau geprüft. Dabei müssen die Manager ihre fachliche Qualifikation ebenso wie ihre Zuverlässigkeit nachweisen.

Darüber hinaus prüft die BaFin auch, ob der Geschäftsplan der Kapitalverwaltungsgesellschaft nachhaltig ist. Die Gesellschaft muss aufzeigen, was sie unternimmt, um die Regeln und Auflagen des Kapitalgesetzbuchs einzuhalten, mit einem fundierten Risiko- und Liquiditätsmanagement, genau wie mit internen Vorschriften in Sachen Transparenz und Rechnungslegung. Wurde einmal die Zulassung erteilt, unterliegt die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft der permanenten Kontrolle seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Weiterführende Links

Zur Kapitalverwaltung durch die EURAMCO Invest GmbH 
KAGB Änderungen Sommer 2013 
Vertriebsanzeigeverfahren 
OGAW-Richtlinie 

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