Viele AIF sind in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG verfasst. Wollen Anleger dieser Gesellschaft als Kommanditisten beitreten, müssen sie eine Beitrittsvereinbarung schließen.
Sie fixiert die Höhe der Einlage der Kommanditisten, der Haftungssumme und den Beitrittszeitpunkt. Für diejenigen Kommanditisten, die bereits vorher der Gesellschaft angehören, bedeutet die Beitrittsvereinbarung mit jedem neuen Anleger eine Änderung ihres Gesellschaftsvertrages.
Deshalb müssen grundsätzlich alle bisherigen Gesellschafter der Aufnahme neuer Gesellschafter zustimmen. Da ein solches Vorgehen in der Realität unpraktisch bis undurchführbar ist, wird bei Publikumsgesellschaften meist die Kommanditgesellschaft im Gesellschaftsvertrag ermächtigt, die Beitrittsvereinbarung im eigenen Namen mit Wirkung für alle Gesellschafter zu unterzeichnen.
Alternativ kann dazu auch einer der Gesellschafter, beispielsweise die Komplementärin ermächtigt werden.
Im Innenverhältnis wird die Beitrittserklärung mit der schriftlichen Annahme durch die Komplementärin der Kommanditgesellschaft und der Einzahlung des Zeichnungsbetrages wirksam.
Gesellschaftsvertragsänderung
Innenverhältnis
Kommanditisten
Komplementärin