Wie wichtig eine funktionierende Finanzwirtschaft für das Bestehen einer Volkswirtschaft ist, hat uns spätestens die Finanzkrise der Jahre ab 2008 gezeigt. Eine Regulierung des Finanzsektors im Sinne einer effizienten Beaufsichtigung ist deshalb ein unverzichtbarer Stabilitätsanker, der mit steigender internationaler Verflechtung umso wichtiger wird.
Die Europäische Union setzt diesen Gedanken seit 4. November 2014 mittels des Single Supervisory Mechanism (= SSM) als einheitlichem europäischem Aufsichtsmechanismus um.
Auf nationaler Ebene ist die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) die zuständige Behörde für die Beaufsichtigung der insgesamt 1.740 Banken und 674 Finanzdienstleistungsinstitute in Deutschland. Beteiligt daran ist die Deutsche Bundesbank, die gemäß § 7 KWG die Berichte und Meldungen der Kreditinstitute auswertet. Genaueres regelt die sogenannte Aufsichtsrichtlinie.
Die rechtliche Grundlage für Beaufsichtigung und Regulierung von Finanzdienstleistern bilden verschiedene europäische und nationale Gesetze und Verordnungen. In Deutschland zählt dazu das Gesetz über das Kreditwesen (KWG).
Der Hauptzweck des KWG liegt außer in der Sicherung und Erhaltung einer funktionsfähigen Kreditwirtschaft im Gläubigerschutz. Die Abgrenzung zur Zuständigkeit der Europäischen Zentralbank EZB auf europäischer Ebene übernimmt die SSM-Verordnung.
Neben diesen Regularien zählen weitere (Spezial-) Gesetze zu den Regulierungsmechanismen. Für die Branche der Alternativen Investmentfonds AIF zählen dazu etwa die AIFM-Richtlinie und das Kapitalanlagegesetzbuch KAGB.
All diese Regelungen geben Finanzdienstleistern den Rahmen vor, innerhalb dessen sie bei Gründung und Betrieb ihrer Unternehmen tätig sein können. Die Regeln sollen Fehlentwicklungen verhindern und damit das Vertrauen in eine funktionierende Finanzbranche fördern. Die Regelungen setzen sowohl an den einzelnen Geschäftsfeldern an als auch an der Qualifikation des Führungspersonals, der inneren Organisations- und Betriebsstruktur des Finanzinstituts und seiner Eigenkapitalausstattung.
Die speziell für Fonds erlassenen Regelungen im KAGB schreiben entsprechend ein Mindestanfangskapital für Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) sowie eine fachlich geeignete Geschäftsleitung vor. Ferner müssen diverse Anlagevorschriften beachtet werden.
Auf AIF finden über die AIFM-Richtlinie die Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA Anwendung. Sie dienen der Schaffung von einheitlichen, effizienten und effektiven Aufsichtsregularien im Rahmen des Europäischen Finanzaufsichtssystems.
Mit den Leitlinien will die ESMA sicherstellen, dass die zuständigen Behörden einen einheitlichen Ansatz bei der Beurteilung des Systemrisikos verfolgen.
Alternative Investmentfonds (AIF)
AIFM-Richtlinie
BaFin
Kapitalanlagegesetzbuch KAGB
Kapitalverwaltungsgesellschaften
Aufsichtsrichtlinie der Bafin
ESMA-Leitlinien
Europäische Zentralbank (EZB)
Finanzsektor regulieren
Gesetz über das Kreditwesen (KWG)
Gläubigerschutz
Regelungen im KAGB
SSM-Verordnung
Stand der Informationen: Juni 2023