Sogenannte Kaufnebenkosten fallen in erster Linie beim Immobilienerwerb an. Sie betreffen in der Welt der Sachwertbeteiligungen demnach vor allem Immobilienfonds. Diese Nebenkosten des Erwerbs sind nicht zu verwechseln mit den so genannten Weichkosten eines AIFs. Diese resultieren aus der Konstruktion des Anlagevehikels.
Zu den vorliegend behandelten Kosten zählen vielmehr beispielsweise die Gebühr für den Notar und ggf. den Makler, die Grunderwerbsteuer und die Eintragung in das Grundbuch. Sie können sich auf bis zu 12 % des eigentlichen Kaufpreises der Immobilie addieren. Gegebenenfalls sind auch Kosten für Bodenuntersuchungen (bei Verdacht auf Kontaminierung) und Erschließung eines Grundstücks je nach Auslegung unter die Kaufnebenkosten zu subsumieren.
Die Höhe der einzelnen Kostenbestandteile ist dabei regional unterschiedlich. Die Grunderwerbsteuersätze werden vom jeweiligen Bundesland festgelegt und variieren deshalb. Makler erhalten ihre Provision erfolgsabhängig, die Höhe wird einzelvertraglich festgelegt und variiert in der Regel von 3 bis 7 % des Immobilienpreises zuzüglich Umsatzsteuer.
Kosten für Gutachter liegen bei 500 bis 1000 Euro, je nach Aufwand. Zusätzlich können beim Immobilienkauf noch Renovierungs- und Modernisierungskosten anfallen, diese werden jedoch üblicherweise nicht zu den Kaufnebenkosten gezählt.
Immobilienfonds
Sachwertbeteiligungen
Weichkosten
Grunderwerbsteuersätze
Kosten beim Immobilienerwerb
Kosten für Gutachter
Letzte Aktualisierung: Dezember 2023