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Kaufnebenkosten

Definition Kaufnebenkosten

Sogenannte Kaufnebenkosten fallen in erster Linie beim Immobilienerwerb an. Sie betreffen in der Welt der Sachwertbeteiligungen demnach vor allem Immobilienfonds. Diese Nebenkosten des Erwerbs sind nicht zu verwechseln mit den so genannten Weichkosten eines AIFs. Diese resultieren aus der Konstruktion des Anlagevehikels.

Bestandteile

Zu den vorliegend behandelten Kosten zählen vielmehr beispielsweise die Gebühr für den Notar und ggf. den Makler, die Grunderwerbsteuer und die Eintragung in das Grundbuch. Sie können sich auf bis zu 12 % des eigentlichen Kaufpreises der Immobilie addieren. Gegebenenfalls sind auch Kosten für Bodenuntersuchungen (bei Verdacht auf Kontaminierung) und Erschließung eines Grundstücks je nach Auslegung unter die Kaufnebenkosten zu subsumieren.

Die Höhe der einzelnen Kostenbestandteile ist dabei regional unterschiedlich. Die Grunderwerbsteuersätze werden vom jeweiligen Bundesland festgelegt und variieren deshalb. Makler erhalten ihre Provision erfolgsabhängig, die Höhe wird einzelvertraglich festgelegt und variiert in der Regel von 3 bis 7 % des Immobilienpreises zuzüglich Umsatzsteuer.

Kosten für Gutachter liegen bei 500 bis 1000 Euro, je nach Aufwand. Zusätzlich können beim Immobilienkauf noch Renovierungs- und Modernisierungskosten anfallen, diese werden jedoch üblicherweise nicht zu den Kaufnebenkosten gezählt.

Quellen der EURAMCO 

Immobilienfonds
Sachwertbeteiligungen
Weichkosten

Weiterführende Links  zum Thema Kaufnebenkosten

Grunderwerbsteuersätze
Kosten beim Immobilienerwerb
Kosten für Gutachter

Letzte Aktualisierung: Dezember 2023

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