Glossar / Wissensdatenbank

Finanzanlagenvermittlung

Was ist eine Finanzanlagenvermittlung?

Die Vermittlung von Finanzanlagen ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe im Sinne des § 34f Abs. 1 GewO (Gewerbeordnung). Die Erlaubnispflicht für die Finanzanlagenvermittlung umfasst die Vermittlung von Anteilen an inländischen und EU-ausländischen offenen und geschlossenen Investmentvermögen

Das sind Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 VermAnlG (Gesetz über Vermögensanlagen), Anlagevermittlung und –beratung im Sinne des § 1 Abs. 1a Nummer 1 und 1a des KWG (Kreditwesengesetz). Seit Anfang 2022 zählen dazu auch Anlageprodukte mit Edelmetallbezug gem. § 1 Abs. 2 Nr. 8 VermAnlG.

Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis sind persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, Nachweis der Sachkunde und einer abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung. Außerdem müssen sich Finanzanlagenvermittler in das bundesweite Vermittlerregister eintragen lassen, das von den Industrie- und Handelskammern geführt wird.

Etwaige Mitarbeiter muss der Finanzanlagenvermittler ebenfalls registrieren lassen sowie ihre Zuverlässigkeit und Sachkunde sicherstellen.

Seit Juli 2014 ist für die Abschlussvermittlung, d. h. für die Anschaffung und Veräußerung von Finanzprodukten durch den Vermittler im Namen und auf Rechnung Dritter, eine Erlaubnis der BaFin notwendig.

Die Finanzanlagenvermittlungsverordnung verpflichtet Berater und Vermittler dazu, den umfassenden Katalog ihrer Berufspflichten einzuhalten. Dazu gehört die ausführliche Beratung inklusive Verweis auf mögliche Risiken und Prüfung der vorgestellten Produkte auf ihre Eignung für die Kunden vor Vertragsabschluss.

All dies muss dokumentiert werden. Die dafür vorgesehenen Beratungsprotokolle generieren ihrerseits weitreichende Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten. Die Einhaltung dieser Verpflichtungen muss jährlich durch einen unabhängigen Prüfer kontrolliert und in einem Prüfbericht nachgewiesen werden.

Quellen der EURAMCO 

Investmentvermögen
BaFin

Weiterführende Links  zum Thema Finanzanlagenvermittlung

Abschlussvermittlung
Erlaubnispflichtiges Gewerbe
Finanzanlagenvermittlungsverordnung
Prüfbericht

Letzte Aktualisierung: Februar 2024

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