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Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

Zweck des Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

Seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2000 ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine der zentralen Säulen der Energiewende in Deutschland und Vorbild ähnlicher Regelungen in mehreren Ländern.

Es zielt darauf ab, den Anteil der Energien aus erneuerbaren Quellen bis 2050 auf mindestens 80 % zu erhöhen, ihren Anteil also energisch auszubauen. Grundmotivation dafür sind Klima- und Umweltschutz sowie die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen, d. h. endlichen Energiequellen.

Die Weiterentwicklung des Erneuerbare Energien Gesetz

In den über 20 Jahren seiner Geltung hat der Gesetzgeber das EEG kontinuierlich weiterentwickelt, etwa in den Jahren 2004, 2009, 2012, 2014, 2017 und zuletzt 2023.

Der „atmende Deckel“

So hat der Gesetzgebern 2012 die zunächst unabhängig vom jährlichen Zubau an Erneuerbare-Energien-Kraftwerken für 20 Jahre geltenden, festen Einspeisevergütungen durch den sogenannten „atmenden Deckel“ ersetzt. Dieser erschwert die Kalkulation der Erträge aus einer entsprechenden Investition erheblich. Die als Umlage konzipierten Vergütungssätze hängen seither davon ab, wie viele Megawatt Solarleistung in dem entsprechenden Jahr neu zugebaut wurden.

Daher steht bei Projektierung der Anlage nicht fest, wie hoch die Vergütung sein wird.

Risiko Solarfonds

Das hatte und hat erhebliche Auswirkungen. Wer heute noch einen Solarfonds erwerben will, muss regelmäßig Projektierungs- und Währungsrisiken in Kauf nehmen. Zudem muss er akzeptieren, dass anstelle langfristig fester Vergütungen individuelle Direktvermarktungserfolge (oder –misserfolge) der produzierten Energie die Rückflüsse aus der Solarenergie-Investition determinieren.

Damit wird die Qualität und Kompetenz des Fondsmanagements immer wichtiger, weil sich die jeweiligen Solarparks am Markt gegen konkurrierende Anbieter und Energieträger durchsetzen müssen, damit die Investition zu einem Erfolg wird.

Bedeutung des Trackrecords

Bei der Auswahl eines Solarinvestments müssen Anleger folglich aufmerksam den Track Record der einzelnen Solarenergie-Fondsmanager und ihrer Partner analysieren. Dies ist erforderlich, um eine Vorstellung von den langfristigen Vermarktungserfolgen zu gewinnen.

Da die Laufzeit von Energieabnahmeverträgen in aller Regel deutlich unter der früher üblichen Vergütungsfrist von 20 Jahren liegt, sind Solarparks mittlerweile trotz der erheblichen und langfristig steigenden Nachfrage nach Elektrizität aus Erneuerbaren Quellen kein unkompliziertes Investment mehr, sondern bedürfen kompetenter Partner und detaillierter Analyse.

Die Novelle vom 7. Juli 2022

Eine der relevantesten Novellierungen des EEG hat der deutsche Bundestag am 7. Juli 2022 beschlossen: Das EEG 2023 sieht etwa Verbesserungen für Aufdach-Solaranlagen mit Inbetriebnahme ab 30. Juli 2022 vor. Aber noch wichtiger: Das Ausbauziel für das Jahr 2030 wird deutlich auf mindestens 80 % des deutschen Bruttostromverbrauchs angehoben.

Um dieses Ziel zu erreichen, muss Photovoltaik ihren Anteil in knapp 10 Jahren fast verdoppeln. Berücksichtigt man, dass durch die zunehmende, allgemeine Dekarbonisierung in Wirtschaft und Gesellschaft der Verbrauch und damit der Bedarf an Strom weiter ansteigen wird, ist das Wachstumsziel noch umso ambitionierter.

Deshalb implementiert die Novelle den Grundsatz, dass die Nutzung Erneuerbarer Energiequellen von überragendem Interesse ist und Erneuerbare Energien in der Schutzgüterabwägung einen vorrangigen Belang darstellen. Damit können zukünftig auch auf Dächern denkmalgeschützter Gebäude Solarzellen installiert werden. Mieter brauchen nicht mehr die Genehmigung ihrer Vermieter, wenn sie sogenannte Balkonkraftwerke installieren wollen.

Diese Ausbauziele werden dennoch nicht leicht zu erreichen sein. Covid-Pandemie und der russische Angriff auf die Ukraine schwächen die Lieferketten und führen zu Verknappungen und Preisanstiegen bei Komponenten für Windenergie- und Solaranlagen.

EEG: Das neue Erneuerbare Energien Gesetz von 2023

Deshalb sieht das EEG 2023 vor, dass die Höchstwerte bei Ausschreibungen für onshore-Windkraftanlagen wie auch für Photovoltaik-Anlagen um bis zu 25 % angepasst werden können, wenn das nötig ist. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die Ausschreibungen trotz Verwerfungen an den Beschaffungsmärkten funktionsfähig bleiben.

Wichtig: Der „atmende Deckel“ wurde gestrichen.

Auch Freiflächen-Solaranlagen werden wieder gefördert. Zunächst waren diese in den letzten Jahren nur noch auf Dächern förderungsfähig. Nun enthält das neue EEG nunmehr auch Kategorien wie Agri-PV (Photovoltaik-Anlagen auf/über landwirtschaftlich genutzten Flächen), Floating PV auf dem Wasser und Moor-PV(auf geschützten Mooren). Die Optionen werden so für nutzbare Flächen deutlich ausgeweitet.

Gesetzliche Förderung der Windenergie

Den beschleunigten Ausbau der Windenergie soll das zusätzlich beschlossene Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land weiter befördern und Ausbauhemmnisse aus dem Weg räumen.

Außerdem hat die Legislative die Förderung der Energieerzeugung aus Biomasse modifiziert. Dies dadurch, dass man die begrenzt vorhandene Ressource Biomasse (Stichwort Tank oder Teller) bevorzugt in schwer zu dekarbonisierenden Segmenten wie Verkehr und Industrie einsetzt statt zur Stromerzeugung.

Bürgerenergieprojekte müssen nun nicht mehr an Ausschreibungen teilnehmen, um eine Vergütung zu erhalten. Unter diesen Projekten versteht man Wind- und Solarprojekte, die von Bürgerenergiegesellschaften gebaut und betrieben werden. Das gilt allerdings wegen der Vorgaben der EU-Kommission nur für Anlagen mit einer Nennleistung von bis zu 18 MW (Wind) und 6 MW (Solar).

So hat sich das EEG in den über 20 Jahren seines Bestehens immer wieder an veränderte Rahmenbedingungen angepasst. Nicht zuletzt deshalb hat es sich als Vorbild für die Gesetzgebung in über 80 Ländern weltweit etabliert.

Quellen der EURAMCO 

Neuer Fonds 2023 – Erneuerbare Energien  – EURAMCO Clean Power
Nachhaltige Kapitalanlagen
Erneuerbare Energien Fonds

Weiterführende Links  zum Thema EEG/Erneuerbare Energien-Gesetz

„Atmender Deckel“
Ausschreibungen
Balkonkraftwerke
Erstes Inkrafttreten im Jahr 2000
EEG Dossier
Floating PV
Förderungsfähigkeit
Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land
Novelle EEG
Ressource Biomasse
Vorbild Deutschland

Letzte Aktualisierung: Februar 2024

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