An den Finanzmärkten unterscheidet man drei Arten von Investoren, Institutionelle, Semiprofessionelle und Private Investoren. Es handelt sich bei Letzteren durchgehend um natürliche Personen, während institutionelle Anleger juristische Personen sind, die hohe Investitionssummen professionell managen.
Nur wenige Kleinanleger verfügen über ein umfassendes Finanzwissen und fundierte Kenntnisse der Märkte. Daher hat der Gesetzgeber im Wertpapierhandelsgesetz Maßnahmen zum Anlegerschutz festgeschrieben. Damit sollen private Investoren vor Verlusten ihres investierten Kapitals bewahrt werden. Insbesondere solche, die durch unsachgemäße, betrügerische oder irreführende Informationen verursacht werden.
Im Gegensatz zu institutionellen Investoren, die praktisch ausnahmslos Finanzprofis sind, müssen private Kunden von Banken oder Anbietern von Finanzprodukten umfassend über ein Investment aufgeklärt werden. Es dürfen ihnen grundsätzlich nur Produkte angeboten werden, die für sie geeignet sind. Das heißt, sie müssen den Anlagezielen des Kunden entsprechen und der soll in der Lage sein, etwaiges Risiko eines Finanzprodukts richtig einschätzen zu können. Darüber hinaus muss er im Falle eines Teil- oder Totalverlustes des investierten Kapitals, diesen auch verkraften können.
Für den Berater gilt es als erstes herauszufinden, welche Kenntnisse und Erfahrungen sein Klient mitbringt und diese möglichst genau einzustufen. Darum ist er nach dem WpHG auch verpflichtet über das Beratungsgespräch ein schriftliches Protokoll zu führen. Außerdem gilt es für den Berater festzustellen, welchen finanziellen Spielraum der Kunde hat und welche Ziele er mit seiner Investition verfolgt.
Dabei gibt es beim Investieren drei grundsätzliche Ausrichtungen: Rendite, Sicherheit und Liquidität, sie bilden das sogenannten „Magische Dreieck der Geldanlage“. Da sich alle drei Faktoren nicht miteinander in Einklang bringen lassen, muss der Investor auf der Suche nach der richtigen Anlage eines der Ziele priorisieren. Grundsätzlich gilt, je höher die zu erwartende Rendite, desto größer das damit verbundene Risiko. Der Wunsch der Anleger größtmögliche Gewinne einzufahren und dabei gleichzeitig auf Nummer sicher zu gehen, wird sich nicht erfüllen.
Dann gilt es noch die Frage zu klären, wieviel von seinem Pulver der Anleger trocken halten möchte. So bezeichnet man in Börsenkreisen die liquiden Mittel. Wer keine Liquidität hat, der kann sich plötzlich bietende Chancen nicht nutzen. Andererseits bringen liquide Mittel heute praktisch keine Zinsen. So kann eine Anlagestrategie für den Privatanleger letztlich immer nur ein Kompromiss sein.
Die Schwergewichte unter den Kapitalanlegern sind natürlich die institutionellen Investoren. 2017 hielten diese 60,01 % der Aktien im Dax, gefolgt von strategischen Investoren zu denen Staatsfonds und Stiftungen gehören. Private Haushalte folgten erst an dritter Stelle mit einem Anteil von 16,1 %. Dennoch werden sie von den börsennotierten Unternehmen als Anleger sehr geschätzt, schon aufgrund ihrer Treue. Grundsätzlich halten private Anleger ihre Anteile deutlich länger als Institutionelle, und das trägt zu einer Stabilität der Kurse, auch in Zeiten schlechter Börsennachrichten bei.
Privatinvestoren sind begeisterungsfähiger als gestandene Profis. Ein Umstand, den sich in der Geschichte schon so mancher, mit unlauteren Absichten zunutze gemacht hat.
Geblendet von der Aussicht auf märchenhafte Gewinne riskierten die Anleger buchstäblich Haus und Hof. Beispielsweise im 17. Jahrhundert, als der Markt für Tulpen in Holland leicht überhitzte, so wurden zu Hochzeiten des sogenannten Tulpenwahns bis zu 10.000 Gulden für eine Tulpenzwiebel bezahlt, was dem Gegenwert eines feudalen Hauses entsprach. Bevor der Preis dann wieder ins Bodenlose fiel.
Ähnliche, von privaten Investoren befeuerte Hypes gab es im Lauf der Jahrhunderte immer wieder, und es gibt sie auch heute noch. So gilt in den letzten Jahren das Business mit den Kryptowährungen, der mittlerweile abflauende Bitcoin-Boom, den Experten schon als die größte Blase, die es jemals gegeben hat. Alleine in den letzten Monaten sind mit Investments in Bitcoins wieder viele Milliarden von Euro und Dollar verbrannt worden. Was einmal mehr zeigt, dass der Gesetzgeber gut daran tut, Privatanleger mit Gesetzen vor betrügerischen Unternehmen, und nicht zu Letzt vor sich selbst, zu schützen.
Wertpapierhandelsgesetz
Das „Magische Dreieck der Geldanlage“
Investments in Bitcoins?
Wir verweisen auch an dieser Stelle auf unseren detailreichen Artikel zum Thema „Investoren“, der auch die Institutionellen Anleger und Semiprofessionellen Investoren aufgreift und alle drei Anlegergruppen im Kontext erörtert. Diesen Beitrag finden Sie hier.