Glossar / Wissensdatenbank

Geschlossener Spezial-AIF

Was ist ein Geschlossener Spezial-AIF?

Bei einem geschlossenen Spezial AIF  wird in den Anlagebedingungen vertraglich festgelegt, welche Rahmenbedingungen und Voraussetzungen beim Erwerb der Sachwerte gelten. So werden zum Beispiel bei Investitionen in Immobilien Standort- und Objektqualitäten, Nutzungs­arten, Diversifikation bei Anzahl der Objekte und/oder Mieter, durchschnittliche Mindestmiet­vertragslaufzeiten (WALE) oder Renditekennziffern vorgegeben, die oftmals nur mittels eines Gesellschafterbeschlusses angepasst werden können. Die Bedingungen für solche Änderungen und vertragliche Regelungen zum Verhältnis von Fondgesellschaft, Asset Manager, KVG und Gesellschafter untereinander werden im Gesellschaftsvertrag vereinbart.

Ein geschlossener Spezial-AIF kann als sogenannter „Blind Pool“, bei dem bei Auflage keine oder nur wenige Investitionsobjekte feststehen, oder als Fonds, bei dem bereits alle Immobilieninvestments bekannt sind, konzipiert werden. Bei bereits bekannten Immobilien besteht der Vorteil, dass man sich bei der Prognoserechnung ein genaueres Bild von der Rentabilität und Qualität des Portfolios bzw. der einzelnen Immobilie machen kann.

Lesen Sie auch den Hauptbeitrag zum Thema Spezial-AIF, der weitere Aspekte behandelt. Diesen Beitrag diesen finden Sie hier .

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