Der Begriff „Bonität“ stammt vom Lateinischen „bonus“ und heißt einfach übersetzt „gut“. Im weiteren Sinne bedeutet er laut Gablers Wirtschaftslexikon das Ansehen von Personen, Unternehmen und Ländern im geschäftlichen Verkehr.
Im engeren Sinne wird diese Bedeutung dahingehend spezifiziert, wie „gut“ der Vertragspartner für die Geschäftsbeziehung mit einem Geldgeber (das kann eine kreditgebende Bank oder ein Investor sein) ist. Damit soll abgeschätzt werden, wie wahrscheinlich Zahlungsausfälle durch vollständige oder partielle Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit während der Geschäftsverbindung sein werden.
Der Zahlungswille ist eine Funktion der persönlichen Bonität, also der Zuverlässigkeit des Schuldners. Die Zahlungsfähigkeit beschreibt die materielle Bonität, das heißt die wirtschaftliche Fähigkeit, die geschuldeten Zahlungen dauerhaft zu leisten. Geprüft wird dies im Rahmen der Bonitätsprüfung, die standardmäßig die rechtlichen, persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des zu Zahlungen Verpflichteten untersucht. Der Umfang einer solchen Prüfung variiert mit dem Umfang und der Dauer der Zahlungsverpflichtung.
Für einfache Konsumentenkredite kommen standardisierte Verfahren zum Einsatz, die beispielsweise mittels Kreditscoring die Bonität des Kreditnehmers berechnen. Standardisierte Ratings werden von Ratingagenturen durchgeführt und beurteilen die Güte von Unternehmen, Emittenten und Staaten im Zahlungsverkehr der Geschäftsbeziehung.
Aus einer Bonitätsprüfung, ganz egal auf welchem Niveau sie stattfindet, resultiert die Beurteilung des Prüflings als Stufe auf einer Skala.
Eine eingeschränkte Bonität muss nicht zur Folge haben, dass die Kreditvergabe scheitert. Sie bedeutet allerdings eine intensivierte Risikovorsorge des Geldgebers, in aller Regel also höhere Kapitalkosten und/oder die vermehrte Stellung von Sicherheiten.
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