Der Zeichnungsschein ist ein Dokument, auf dem sich der Erwerber eines neu emittierten Wertpapiers oder einer anderen Kapitalanlage zum Erwerb der jeweiligen Anlage und zur Zahlung des auf diesem Dokument angegebenen Emissionskurses zu den jeweiligen Zeichnungsbedingungen verpflichtet.
Mit der Unterschrift erklärt der Anleger seinen Beitritt zu einem geschlossenen Fonds. Der Schein enthält neben Angaben zu den persönlichen Daten des Anlegers (Name, Adresse, Bankverbindung, Steuernummer etc.) auch den von ihm übernommenen Zeichnungsbetrag.
Aus juristischem Blickwinkel gesehen, geben die Anleger mit ihren Unterschriften auf dem Zeichnungsschein ein Angebot ab, das im Folgenden durch die Fondsgesellschaft (bei einer Beteiligung als Direktkommanditist) oder durch die Treuhandgesellschaft (im Falle einer indirekten, treuhänderischen Beteiligung) angenommen wird.
Rechtsgrundlage sind der Gesellschaftsvertrag sowie ggf. der Treuhand- und ein Geschäftsbesorgungsvertrag. Mit der Annahme des Scheins wird der Vertrag wirksam und der Anleger zahlungspflichtig.
Anleger
Direktkommanditist
Fondsgesellschaft
Geschlossene Fonds
Treuhänder/Treuhänderin
Zeichnungsbetrag