Grundsätzlich handelt es sich bei einem Prospekt um eine werbliche Broschüre zur Unterstützung des Verkaufs von Waren und Dienstleistungen.
Im finanzwirtschaftlichen Kontext dient der Prospekt der umfangreichen und zuverlässigen Information der Anleger über Wertpapiere, Vermögensanlagen und deren Emittenten als Basis für sachgerechte Anlageentscheidungen. Prospekte für solche Anlageprodukte müssen in Deutschland von der BaFin geprüft und vor Veröffentlichung gebilligt werden.
Anlass von Prospekten kann demnach die Emission einer Sachwertbeteiligung, die Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft oder etwa die Begebung einer Schuldverschreibung sein. Die Prospektpflicht ist durch EU-Recht europaweit vereinheitlicht. Prospekte für nicht in Wertpapierform verbriefte Anteile (beispielsweise für Anteile an geschlossenen AIF) heißen Verkaufsprospekt und sind im Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) geregelt.
BaFin
Sachwertbeteiligung
AIF – Alternative Investmentfonds
Verkaufsprospekt
Finanzwirtschaftlicher Begriff
Prospektpflicht
Vermögensanlagengesetz
Werbebroschüren
Letzte Aktualisierung: Mai 2024