Bevor wir die Definition des Begriffs Mietertrag erläutern, ein paar einleitende Worte zum Terminus „Ertrag“.
Ertrag ist in der Betriebswirtschaftslehre definiert als die einer Wirtschaftseinheit in einer Periode aufgrund der Erstellung von Gütern und/oder Dienstleistungen zugerechneten Einnahmen. Den Gegensatz dazu stellen die Aufwendungen dar, die zur Erstellung dieser Produkte aufgewendet werden mussten.
In der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) werden Aufwand und Ertrag gegenüber gestellt. Differenziert wird dort zwischen Ertrag aus der „gewöhnlichen Geschäftstätigkeit“ und „außerordentlichem Ertrag“ unterschieden.
Die Kostenrechnung unterscheidet zwischen betriebsbedingtem Ertrag (das ist der Saldo aus Umsatzerlösen und Lagerbestandsveränderungen) und neutralem Ertrag, der aus betriebsfremden und außerordentlichen Geschäftsvorfällen entsteht (zum Beispiel aufgrund von Buchgewinnen beim Verkauf von Anlagegegenständen oder von Währungsgewinnen).
Mietertrag ist demzufolge der Ertrag aus Mieten, die der Immobilieneigentümer durch die Vermietung erzielt. Die Nebenkosten, die den Mietern in Rechnung gestellt werden, gehören explizit nicht dazu, da diese für den Vermieter lediglich einen durchlaufenden Posten darstellen. Grundlage für die Zahlung der Mieten ist der Mietvertrag.
Ertrag
Ertrag aus Mieten
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)