Streng genommen ist Leistungsbilanz ein Begriff aus der Volkswirtschaftslehre, wo diese alle Einnahmen und Ausgaben einer Volkswirtschaft erfasst und saldiert. Sie ist Teil der Zahlungsbilanz.
Bei geschlossenen AIF dient die Leistungsbilanz der Darstellung der wirtschaftlichen Erfolge oder Misserfolge aller Fonds eines Anbieters in der Vergangenheit.
Anders als die Geschäftsberichte, die nur den Anlegern des betreffenden Einzelfonds zur Verfügung stehen, liefert eine vollständige Leistungsbilanz den bestmöglichen Einblick in die Performance der laufenden Fonds, in die Ergebnisse der abgeschlossenen Fonds und damit in den Track-Record eines Initiators.
Leicht verständliche Einblicke erlaubt bereits ein Soll-Ist-Vergleich der Performance einzelner Fonds, sofern dieser vollständig erstellt und veröffentlicht wird.
Doch Leistungsbilanz ist nicht gleich Leistungsbilanz, folgende Kriterien müssen erfüllt sein, damit sie ihren Zweck aus Anlegersicht erfüllen kann:
Sie sollte vollständig sein, d.h. alle emittierten Fonds eines Initiators inkl. Soll-Ist-Vergleich darstellen.
Die Darstellung muss alle Investitionsobjekte umfassen, nicht nur einzelne, besonders attraktive. Zur Vollständigkeit gehört auch, unvorhergesehene (etwa krisenhafte) Einflüsse zu dokumentieren und einzuordnen, so dass transparent kommuniziert wird, wie das Fondsmanagement auf solche exogenen Schocks reagiert hat. Denn gerade in schwierigen Marktphasen zeigt sich die Kompetenz des Asset Managements umso deutlicher.
Doch diese Art der Leistungsbilanzen ist Geschichte.
Für die Jahre ab 2013, seit Einführung des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB), hatte der bsi als Nachfolger des VGF (Verband Geschlossene Fonds) Leitlinien zur Erstellung von Performance-Berichten erarbeitet.
Bereits aufgelöste Fonds sollten nunmehr nicht mehr erfasst werden. Anlegern war somit der Einblick in Erfolge und Misserfolge aus der Vergangenheit verwehrt.
Generell hat der bsi schon vor seinem Aufgehen im ZIA (Zentraler Immobilienausschuss) die Vorgaben für die Erstellung dieser Berichte sukzessive aufgeweicht und 2014 die Abgabe nur noch zur „freiwilligen Verpflichtung“ erklärt. Insofern ist es nur folgerichtig, dass immer weniger Anbieter sich die Mühe machen, Performanceberichte vorzulegen.
Die Zahl der Anbieter, die sich dieser freiwilligen Verpflichtung unterziehen, hat seitdem Jahr um Jahr abgenommen.
Zwar muss jeder AIF seine Anleger durch Geschäftsberichte und Jahresabschlüsse über die Entwicklung ihres Investments unterrichten, doch fehlen für Interessenten, unabhängige Vertriebe und die Öffentlichkeit seitdem zuverlässige Informationen über Zeitreihenanalysen und die Entwicklung anderer Fonds eines Anbieters.
Nur noch wenige Emissionshäuser stellen diese notwendigen Informationen weiterhin zur Verfügung.
AIF
Asset Management
Kapitalanlagegesetzbuch
Geschlossene AIF
Abnehmende Zahl berichtender Anbieter
Aufgeweichte Vorgaben
Bewertungskriterien
Darstellung von Erfolg und Misserfolg
Performanceberichte
Performanceberichtee als Auslaufmodell
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Letzte Aktualisierung: Dezember 2024