Glossar / Wissensdatenbank

IPO

Definition IPO

IPO ist die Abkürzung von Initial Public Offering , auf Deutsch „Börsengang“, und bedeutet das erstmalige öffentliche Angebot von börsennotierten Wertpapieren.

Das öffentliche Angebot unterliegt der Prospektpflicht und in der Regel in erster Linie der Beschaffung von (zusätzlichem) Eigenkapital, wodurch die bisherigen Kapitalgeber (zum Beispiel Venture-Capital-Gesellschaften und Altaktionäre) die Gelegenheit bekommen, sich zurückzuziehen. Durch das öffentliche Angebot steigt außerdem der Bekanntheitsgrad des Unternehmens, das auch auf eine breitere Kapitalbasis gestellt wird.

Außerdem bietet die Börsennotierung Möglichkeiten zur Akquise und Bindung qualifizierter Mitarbeiter durch Belegschaftsaktien oder die Gewährung von Aktienoptionen als Gehaltsbestandteil.

Vorbereitung und Durchführung des Börsengangs

Ein Börsengang wird regelmäßig von einer Investmentbank oder (häufiger) von einem Konsortium aus mehreren Banken durchgeführt.  

Diese Institute platzieren die Wertpapiere bei den Anlegern und garantieren in der Regel dem Emittenten einen Mindestpreis für die neu zu begebenden Aktien (= Underwriting, d. h. die Banken übernehmen das Kursrisiko).

Zunächst überprüfen die beteiligten Banken die Börsenreife des Börsenkandidaten, führen Konditionenverhandlungen und legen die Transaktionsstruktur des Börsenganges fest.

Dabei geht es unter anderem um die Festlegung des anzusprechenden Investorenkreises (Klein- oder Großanleger, institutionelle Anleger, regionale Beschränkung). Der Zeitbedarf ist enorm, durchschnittlich erfordert der Prozess des IPOs etwa ein Jahr. In Frage kommen dafür AG (Aktiengesellschaften), SE ( Société européenne ) oder die KGaA ( Kommanditgesellschaft auf Aktien).

Festlegungsverfahren für den Ausgabekurs

Die Festlegung des Emissionskurses kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen. Die Aktien können entweder zum Festpreis verkauft werden, oder es wird mittels Auktionsverfahren ( Bookbuilding ) eine Preisspanne ermittelt. Dabei geben potentielle Investoren im Zuge der Auktion ihre maximale Zahlungsbereitschaft an.

Der Durchschnitt dieser Gebote entspricht dann dem Emissionskurs.

Als unterer Wert der Preisspanne fungiert der niedrigste Preis, den das emittierende Unternehmen gerade noch akzeptieren könnte.

Während einer festgelegten Frist geben die potentiellen Investoren an, zu welchem Kurs sie wie viele Aktien erwerben wollen, die Papiere werden ihnen zum Emissionspreis kurz VOR dem offiziellen Börsengang zugeteilt.

Die Erstnotiz, d. h. der erste öffentliche Handel der Aktien erfolgt am Tag des Börsengangs. Nicht selten liegt der dann amtlich festgestellte Kurs leicht über dem Maximumpreis, in diesem Fall spricht man von einem erfolgreichen Börsengang.

Wenn die Gebote unter dem Minimumpreis liegen, kann ein Börsengang auch quasi in letzter Minute scheitern.

Sperrfrist für Mitarbeiter und Altaktionäre

Für Mitarbeiter und Altaktionäre des Börsenneulings wird häufig eine Sperrfrist festgelegt, während der ihnen ein Verkauf ihrer Aktien an der Börse untersagt ist. Dies dient der Stabilisierung des Börsenkurses.

Glossar der EURAMCO

Eigenkapital
Institutionelle Anleger
Kommanditgesellschaft
Prospektpflicht

Weiterführende Links zum Thema  IPO

Bookbuilding
Durchführung des Börsengangs
Festlegung des Emissionskurses
Mitarbeiter- Bindung
Société européenne
Zum Begriff

Letzte Aktualisierung: Juni 2025

Informieren Sie sich über weitere Fachbegriffe in unserer Wissensdatenbank


Wir sind Mitglied bei: