Glossar / Wissensdatenbank

Investitionskriterien

Investitionskriterien für Blind Pool-Objekte

Sogenannte Investitionskriterien spielen bei AIFs eine wichtige Rolle. Wenn AIF nicht in bereits feststehende Objekte (sog. „Assets“) investieren, sondern als Blind Pool aufgelegt werden, müssen die Angaben , in welche Assets der AIF zu investieren beabsichtigt, aufgeführt und von der BaFin vor Angebotsbeginn genehmigt werden. Diese Kriterien müssen dabei für mindestens 60 % des investierten Kapitals gelten.

Die restlichen 40 % können dann in Objekte fließen, die nicht die expliziten Investitionskriterien erfüllen. Diese müssen jedoch den grundlegenden Anlagebedingungen entsprechen.

Die Investitionskriterien legen entsprechend § 162 KAGB fest, welche Vermögensgegenstände der AIF in welchem Umfang erwerben darf. Ferner definieren sie, welchen Anteil des Investmentvermögens er höchstens in welche Assets investieren darf, in welchem Rahmen er Kredite aufnehmen darf etc.

Beispiel für Ausgestaltung von Investitionskriterien

Als konkretes Beispiel für die mögliche Ausgestaltung mag ein Immobilienfonds dienen. Er kann z.B. im Prospekt festlegen, dass etwa mindestens 30 % des Kapitals in Wohnimmobilien fließen und höchstens 50 % in Logistikimmobilien.

Weiterhin kann er die möglichen Standorte der zu erwerbenden Gebäude festlegen. Dies geschieht etwa in Form einer Liste von Ländern, die für eine Investition in Frage kommen. Selbstverständlich können diese Kriterien auch weiter spezifiziert werden. Also mehr Bestimmungen erhalten als von der BaFin verlangt. Man muss beispielsweise konkrete Städte oder Großräume nennen, außerhalb derer keine Investition zulässig ist.

Die Anlagebedingungen ordnen die rechtlichen Beziehungen zwischen dem AIF und seinen Anlegern. Neben den Investitionskriterien finden hier auch die Kosten des AIF und die Art und Weise der geplanten Auszahlungen Berücksichtigung. Letzteres betrifft etwa die Entscheidung zwischen Ausschüttung und Thesaurierung laufender Liquiditätsüberschüsse.

Für Anleger, die an einem Blind Pool interessiert sind, sind die Investitionskriterien neben der bisherigen Leistungsbilanz (sog. „Track Record“) des Fondsmanagements ein weiterer wichtiger Aspekt, um die Eignung des AIF für ihre Anlagebedürfnisse zu beurteilen.

Quellen der EURAMCO  zum Thema Investitionskriterien

Alternative Investmentsfonds – AIF
Anleger
BaFin
Blind Pool
Fondsmanagement
KAGB
Liquidität
Thesaurierung

Weiterführende Links 

Angaben zu Assets des AIF
Anlagebedingungen
Kriterien für 60 % des investierten Kapitals erforderlich
KAGB
Beispiel für die mögliche Ausgestaltung  

 

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