Der Begriff Hurdle Rate stammt aus dem Englischen. Er bedeutet, insbesondere bezogen auf Private-Equity– und Venture-Capital-Investments, die Mindestverzinsung des Anlegerkapitals,. Bei deren Überschreiten erhält das Fondsmanagement eine Beteiligung am Erfolg des Investments.
Sie ist damit diejenige Schwelle, die (wie eine Hürde) übersprungen werden muss, damit das Fondsmanagement Anspruch auf den so genannten Carried Interest erhält.
Die Erfolgsbeteiligung oberhalb einer marktüblichen Basisvergütung steht dem Fondsmanagement also erst dann zu, wenn die Anleger ihr Beteiligungskapital sowie die Mindestverzinsung in Höhe der Hurdle Rate erhalten haben.
Anleger/Investoren
Carried Interest
Fondsmanagement
Private-Equity
Erfolgsbeteiligung
Mindestverzinsung des Anlegerkapitals
Letzte Aktualisierung: Mai 2025