Glossar / Wissensdatenbank

Haftsumme und Hafteinlage

Definition: Was sind Haftsumme und Hafteinlage

Die Begriffe Hafteinlage und Haftsumme wurden in der Vergangenheit uneinheitlich oder auch synonym verwendet. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts ist die Begrifflichkeit seit 2021 einheitlich geregelt.

Haftsumme im Außenverhältnis

Im Außenverhältnis bezeichnet der Terminus Haftsumme den Betrag, auf den die Haftung der Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft beschränkt ist.

Hafteinlage im Innenverhältnis

Im Innenverhältnis wiederum bezeichnet die (vereinbarte oder in Österreich bedungene) Einlage den Betrag (oder Gegenstand), den der Kommanditist laut Gesellschaftsvertrag in das Gesellschaftsvermögen einbringen muss.

Diese Pflichteinlage kann grundsätzlich aus jeder geldwerten Leistung bestehen. Näheres regelt der Gesellschaftsvertrag.

Die Haftsumme wiederum kann höher oder niedriger als die Pflichteinlage sein. Bei geschlossenen AIF liegt sie regelmäßig deutlich unter der Einlage. Im Außenverhältnis maßgeblich ist der Betrag, der im Handelsregister als Haftsumme eingetragen ist.

Glossar der EURAMCO

Kommanditgesellschaft
Geschlossene Immobilienfonds

Weiterführende Links zum Thema  

Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts
Außenverhältnis
Zur Pflichteinlage
 

Letzte Aktualisierung: März 2025

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