Die Bedeutung des englischen Begriffes „General Partner“ unterscheidet sich im Gebrauch zwischen deutschem und angelsächsischem Sprachraum.
Hierzulande bezeichnet der Ausdruck ganz allgemein den persönlich haftenden Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, also den Komplementär.
Im Englischen jedoch ist damit der geschäftsführende Gesellschafter eines (Venture-Capital- oder Private-Equity-) Fonds gemeint.
Er fungiert also als Fondsmanager, während die sogenannten Limited Partners als Investoren eine passive Rolle ausfüllen.
Dabei ist der General Partner als Gesellschafter selbst investiert und haftet gegebenenfalls persönlich für Unternehmensschulden.
Als für das Tagesgeschäft verantwortlicher Partner sind für ihn Wissen und praktische Erfahrungen in den Themenbereichen Finanzen, Recht und Technologie unverzichtbar.
Wünschenswert ist ebenfalls ein dicht geknüpftes Netzwerk in der betreffenden Branche.
Die angelsächsische Limited Partnership (LP) mit ihren mindestens zwei Gesellschaftern (ein General Partner und ein Limited Partner) ähnelt somit der deutschen Kommanditgesellschaft.
Allerdings sind die Mitwirkungs- und Kontrollrechte der Limited Partners im Vergleich zu denen der Kommanditisten vergleichsweise eingeschränkt.
Fondsmanagement
Kommanditgesellschaft
Private-Equity
GP: Englische Lesart des Begriffs
Limited Partnership (LP)
Persönlich haftender Gesellschafter
Selbst investierter Gesellschafter
Letzte Aktualisierung: Mai 2025