Der Begriff Fungibilität leitet sich vom Lateinischen fungibilis = vertretbar her.
Gemeint sind damit Güter, die sich quasi gegenseitig vertreten können, weil sie nach Maßeinheit, Anzahl oder Gewicht bestimmt werden und deshalb innerhalb derselben Gattung problemlos durch andere Stücke gleicher Art, Anzahl und Qualität ersetzt werden können.
Diese Eigenschaft, also die gleichbleibende Beschaffenheit, ist Voraussetzung dafür, diese Dinge beispielsweise an Börsen handeln zu können. Effekten wie beispielsweise Aktien oder Schuldverschreibungen sind fungibel, weil jedes einzelne Exemplar mit identischem Nennwert bzw. identischer Stückelung die gleichen Rechte verkörpert.
Handelswaren macht man fungibel, indem man sie typisiert. D.h. , dass wir sie z.B. nach Qualitätsstufen gruppieren. Beispiele sind etwa Getreide, Baumwolle, Kaffee und Tee.
Fungibilität erleichtert also den Handel mit Gütern ganz wesentlich. Solche Güter nennen Experten auch liquide Güter, da man sie durch die unkomplizierte, schnelle Handelbarkeit quasi in Echtzeit „zu Geld“ machen kann.
Illiquide Assets weisen demnach ein hohes Fungibilitätsrisiko auf, da man sie nur unter eingeschränkten, umständlichen und zeitaufwendigen Bedingungen veräußern kann.
Beispiele hierfür sind (viele, nicht alle) Immobilien und geschlossene Investmentvermögen. Ihrer schnellen Übertragbarkeit stehen vor allem juristische Hürden entgegen.
Mit offenen Immobilienfonds versuchen Anbieter, die Fungibilität von Immobilieninvestments zu erhöhen. Allerdings hat sich in der Finanzkrise ab 2008 und auch in jüngster Zeit gezeigt, dass sie bei Marktverwerfungen höheren Risiken unterliegen als die wertstabileren geschlossenen Immobilienfonds.
Geschlossene Investmentvermögen
Geschlossene Immobilienfonds
Offene Immobilienfonds
Liquidität
Effekten
Finanzkrise
Fungibilitätsrisiko
Voraussetzung für Wertpapiere und Handelsgüter
Lateinische Wortherkunft.
Letzte Aktualisierung: Oktober 2024