Glossar / Wissensdatenbank

Festzins

Definition Festzins/Festzinssatz

Festzins (im Gegenteil zum variablen Zinssatz) bedeutet, dass der Kapitalnehmer für die Aufnahme von Fremdkapital während der gesamten Laufzeit einen festen Zinssatzzu leisten hat.

Eine Anpassung an eventuelle Änderungen des Marktzinses ist demnach nicht vorgesehen. Für den Fall, dass die Zinsbindungsfrist kürzer als die Darlehenslaufzeit bis zur vollständigen Rückführung der Kreditsumme ist, muss über die Konditionen nach Ablauf der Zinsbindungsfrist neu verhandeltwerden.

Höhe des Zinssatzes

Die Höhe des Festzinses hängt außer von der Verhandlungsmacht der beiden Vertragspartner vom aktuellen Marktzinsniveau, der Dauer der Kapitalbindung (Kreditlaufzeit), des Kreditvolumens und vom Rendite-Risiko-Profil des Finanzierungszweckes ab. Diese Überlegungen gelten umgekehrt auch für festverzinsliche Kapitalanlagen, etwa Fest- oder Tagesgeld sowie Anleihen.

Von großer Bedeutung sind Festzinsvereinbarungen insbesondere bei Immobilienfinanzierungen, da sie die Kalkulierbarkeit großvolumiger und langfristiger Projekte vereinfachen und deren Wirtschaftlichkeit nachhaltig beeinflussen.

Quellen der EURAMCO zum Thema Festzins

Zinssatz

Weiterführende Links 

Festzinsvereinbarungen bei Immobilienfinanzierungen
Neuverhandlung von Zinssätzen

Letzte Aktualisierung: Februar 2025

 

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