Glossar / Wissensdatenbank

Emissionshaus

Definition Emissionshaus

Als Emissionshaus bezeichnen wir ein Unternehmen, das Finanzprodukte wie etwa Wertpapiere oder AIF auf den Markt bringt.

Ma nennt sie häufig auch Initiatoren. Der Begriff „Emissionshaus“ hat sich insbesondere für Anbieter geschlossener Fonds oder AIF etabliert, während bei Anbietern von Investmentfonds häufiger die Begriffe „Fondsgesellschaft“ oderInvestmentgesellschaft verwendet werden. Die BaFin selbst verwendet den Begriff Emissionshaus NICHT, es handelt sich also um einen informellen Terminus.

Emissionsgeschäft

Das Emissionsgeschäft wiederum umfasst alle Tätigkeiten, die zur Emission von Wertpapieren durch Kreditinstitute gehören, und wird in Fremd- und Selbstemissionen unterteilt.

Bei der Fremdemission durch ein Übernahmekonsortium tun sich mehrere Kreditinstitute zu einem Konsortium zusammen und übernehmen die zu emittierenden Papiere zum Festkurs in den eigenen Bestand. Anschließend platzieren sie diese im eigenen Namen für eigene Rechnung. Das Absatzrisiko liegt also in diesem Fall beim Übernahmekonsortium.

Bei der Selbstemission führt der Emittent die Emission selbst durch, die Bank übernimmt in diesem Fall die Platzierung nur kommissarisch bzw sie tritt im Namen und auf Rechnung des Emittenten auf, der damit das Absatzrisiko selbst trägt.

Für das Betreiben von Emissionsgeschäften benötigt man eine schriftliche Erlaubnis durch die BaFin.

Glossar der EURAMCO zum Thema Emissionshaus

BaFin
Investmentgesellschaft

Weiterführende Links zum Thema  

Die Häuser
Emissionsgeschäft

 Letzte Aktualisierung: April 2025

 

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