Glossar / Wissensdatenbank

Eigentümervertreter

Was sind Eigentümervertreter?

Wohnungseigentümer, die an der Teilnahme an der Eigentümerversammlung  verhindert sind, können sich von einer bevollmächtigten Person mit entsprechender Weisung (dem Eigentümervertreter) vertreten lassen und so trotz Verhinderung ihre Interessengegenüber den Miteigentümern wahrnehmen.

Quellen der EURAMCO  zum Thema Eigentümervertreter

Eigentümerversammlung

Weiterführende Links 

Miteigentum

Letzte Aktualisierung: Juli 2024

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