Glossar / Wissensdatenbank

Eigentümergemeinschaft

Definition der Eigentümergemeinschaft

Eine (Wohnungs-) Eigentümergemeinschaft setzt sich zusammen aus der „Gesamtheit aller Wohnungseigentümer innerhalb einer Wohneigentumsanlage“.  Es handelt sich somit, mit anderen Worten,  um die Eigentümer der Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus.

Rechtsgrundlage

Gesetzliche Grundlage für das Zusammenwirken dieser „Zwangsgemeinschaft, für die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Begründet wird sie dabei durch die Teilungserklärung, geregelt wird das Zusammenleben durch die Gemeinschaftsordnung.

Wohnungseigentümer erwerben beim Kauf einerseits das Wohnungs- und Teileigentum (das sogenannte Sondereigentum an ihrer jeweiligen Wohnung). Andererseits erhalten sie auch eine Beteiligung am Gemeinschaftseigentum in Form eines Miteigentumsanteils.

Typische Beispiele dafür sind zum Beispiel das Grundstück, auf dem das Gebäude steht, Treppenhäuser und Eingangshallen in Mehrfamilienhäusern, Innenhöfe, Fahrstühle, Heizungsanlagen, gemeinsame Wasch- und Haushaltsräume.

Wichtigste Pflicht der Eigentümergemeinschaft ist die Verwaltung des Wohnungseigentums sowie die Instandhaltung durch Aufbau einer Instandhaltungsrücklage. In diese Rücklage hat folgerichtig jeder Eigentümer seinen Anteil entsprechend seinem Stimm-/Eigentumsanteil einzuzahlen.

Die Verwaltungsaufgaben kann entweder ein Mitglied der Eigentümergemeinschaft übernehmen. Alternativ kann die  Gemeinschaft kann entscheiden, eine externe Hausverwaltung damit zu betrauen.

Hierüber wie auch über alle anderen relevanten Fragestellungen abgestimmt wird in der jährlichen Eigentümerversammlung. Diese legt damit die Anteile am Gemeinschaftseigentum (z. B. Treppen, Fenster, Grundstücksanteile) als Sondereigentum fest.

Der Hausverwaltung obliegt dann die laufende Verwaltung inklusive Abrechnung des Hausgeldes, Beauftragung von Dienstleistern und die Jahresabrechnung.

Alle Sondereigentümer in der Immobilie gehören zwingend der Eigentümergemeinschaft an.

Quellen der EURAMCO  zum Thema Eigentümergemeinschaft

Wohnungseigentumsgesetz

Weiterführende Links 

Definition des Begriffs
Miteigentumsanteile
Sondereigentümer
Sondereigentum

Letzte Aktualisierung: Juli 2024

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