Unter dem Effektivzins versteht man denjenigen Zinssatz in Prozent, der die Rentabilität eines Kapitaleinsatzes bzw. die Kosten einer Kapitalaufnahme wiedergibt. Bestimmungsfaktoren des Effektivzinses sind neben dem Nominalzins die mit dem Kapitaleinsatz verbundenen Parameter wie Gebühren, Laufzeit, Zinszahlungstermine, Agio bzw. Disagio sowie Rückzahlungskonditionen.
Die Preisangabenverordnung (PAngV) fordert bei Verbraucherkrediten den effektiven Jahreszins bzw. bei variablen Konditionen den anfänglichen effektiven Jahreszins anzugeben.
Der Effektivzins dient dazu, Kredit- bzw. Anlageangebote mit unterschiedlichen Laufzeiten und Konditionen zu vergleichen. Solche abweichenden Konditionen können etwa tilgungsfreie Perioden, Bearbeitungs- und Darlehensgebühren sein. Das in der Preisangabenverordnung vorgeschriebene Verfahren zur Ermittlung des Effektivzinses entspricht der Berechnung des internen Zinsfußes.
Bei Kontokorrentkrediten kann auf die Angabe des Effektivzinssatzes dann verzichtet werden, wenn zur Nominalverzinsung keine weiteren Kosten und Gebühren anfallen und jeweils für mindestens ein Vierteljahr der Rechnungsabschluss erfolgt.
Ausnahme Kontokorrentkredit
Vergleichsfunktion
Preisangabenverordnung
Zinssatz
Letzte Aktualisierung: Oktober 2024