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Direktinvestment

Definition Direktinvestment

Bei einem Direktinvestment erwirbt der Anleger (im Unterschied zu Investitionen über Fonds und erst recht über Dachfonds) nicht indirekt (mittelbar), sondern unmittelbar Eigentum an einer konkreten Sache, dem jeweiligen Investitionsobjekt.

Dazu zählen etwa Immobilien, Container (Schiffscontainer) oder Flugzeuge, aber auch eine Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie (Solar, Wind), ein Bau- oder Waldgrundstück, Rohstoffe wie Gold, Ackerfrüchte wie Getreide oder Kakao, oder, oder, oder.

„Direkt“ bedeutet in diesem Zusammenhang also: Es gibt keinen „Mantel“ um das Investitionsobjekt herum in Form eines strukturierten Wertpapiers oder einer Fondsgesellschaft, sondern der Anleger wird unmittelbarer, direkter (Mit-) Eigentümer des Investitionsobjektes.

Komplette Verantwortung für die Anlage

Die entsprechenden Kaufverträge schließen die Anleger also direkt mit dem Verkäufer oder dessen Unternehmen ab. Daraus resultiert der Vorteil der vollständigen Kontrolle und Transparenz, weil kein Dritter zwischen Erwerber und Verkäufer zwischengeschaltet ist. Allerdings ist der Anleger in diesem Fall auch hinsichtlich Selektion, Prüfung und fortlaufenden Managements der Investitionen ganz auf sich gestellt.

Chancen und Risiken bei einem Direktinvestment

Die Erträge aus dem jeweiligen Investment fließen laufend (etwa bei vermieteten Investitionsgütern, bei der Verwertung der Ernte von landwirtschaftlich genutzten Flächen, bei Schiffscontainern) und/oder einmalig (beim Verkauf des Investitionsgutes) an die Anleger. Ein Exit in Form eines Assetverkaufs wird meist dergestalt vorgenommen, dass der Verkäufer oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen den Investitionsgegenstand entweder für die Anleger verkauft oder von diesen zurückkauft.

Risiken bei Direktinvestments

Mit einem Direktinvestment sind nicht unerhebliche Risiken verbunden, die bei einer mittelbaren Investition über Fonds oder Dachfonds durch Bündelung und gemeinschaftliche Vertretung der Anlegerinteressen deutlich gemildert werden können.

Das Investitionsrisiko beschreibt die Gefahr, dass die erwarteten Erträge aus den erworbenen Investitionsgütern gar nicht oder nicht in voller Höhe erzielt werden. Beispielsweise könnten die Investitionsgüter beschädigt werden oder untergehen (z.B. Container oder Flugzeuge) oder ihre Marktgängigkeit durch Alter, technische Abnutzung oder allgemeine Geschmacksveränderungen verlieren (z.B. Mietwohnungen).

Investitionen in Fremdwährungen unterliegen darüber hinaus einem Wechselkursrisiko, wodurch laufende und einmalige Erträge beim Verkauf reduziert werden können. Bei Investitionen über Fonds ergreift das Risikomanagement geeignete Maßnahmen, um solche Risiken zu quantifizieren und zu reduzieren.

Praktische Herausforderungen bei direktem Investment

Hinzu kommen die praktischen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der direkt erworbenen Assets: (Mit-)Eigentümer haben die Auswahl und den Erwerb der Investitionsgüter sowie deren Bewirtschaftung und Verwaltung in eigener Verantwortung zu überprüfen.

Sie sind also mehr oder weniger selbst für ihr Assetmanagement verantwortlich – mit allen damit verbundenen Chancen und Risiken. Insbesondere bei Investitionen in ausländischen Rechtskreisen kann dies zeit- und kostenaufwendig werden und weitere Risiken nach sich ziehen.

Der (theoretische) Kostenvorteil eines Direktinvestments durch den Wegfall der Fondskosten kann sich damit leicht ins Gegenteil verkehren, insbesondere, wenn Anleger zur persönlichen Entlastung von Verwaltungstätigkeiten zum Kauf- auch noch einen Verwaltungs- und/oder Dienstleistungsvertrag mit dem Verkäufer oder Dritten abschließen (müssen).

Direktinvestment erfordert mehr Fachwissen

Die hierdurch entstehenden Kosten werden häufig beim Exit, also der Veräußerung des Investitionsgegenstandes, pauschal vom Veräußerungserlös abgezogen, damit reduziert sich die Rendite für die Investoren.

Direktinvestments  erfordern also ein deutlich höheres Fachwissen auf dem intendierten Markt, im Bereich der beabsichtigten Assetklasse und eine erhebliche Kapazität zum Management der Investitionen (auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten) während ihrer Laufzeit, als der Erwerb von indirekten Investments.

Direktinvestment und Regulierung

Juristisch fällt ein Großteil der offerierten Direktinvestments, sofern diese öffentlich angeboten werden, unter das Vermögensanlagegesetz. Das bedeutet, dass diese Produkte nicht von der BaFin kontrolliert werden, allerdings muss aufgrund der Prospektpflicht der Prospekt grundsätzlich von der BaFin gebilligt werden.

Ebensowenig beaufsichtigt die BaFin solche Produkte. Jedoch muss der Anbieter bei der Behörde ein Vermögensanlagen-Informationsblatt hinterlegen, das wesentliche Informationen über die Vermögensanlage gut verständlich darstellt, damit der potentielle Anleger die Kosten, Risiken, Chancen und die Eignung des Produktes beurteilen kann.

Abgrenzung zum volkswirtschaftlichen Begriff der Direktinvestition

Vom finanzwissenschaftlichen Terminus Direktinvestment zu unterscheiden ist der volkswirtschaftliche, wirtschaftspolitische Ausdruck Direktinvestition. Hierbei handelt es sich um eine Form der Investition im Ausland, bei der Wirtschaftssubjekte Kapital ins Ausland verbringen, um dort zu investieren.

Im Unterschied zur Portfolioinvestition dient eine Direktinvestition dem Ziel eines entscheidenden Einflusses auf die Politik der Unternehmen, in die investiert wird.

Quellen der EURAMCO 

Assetmanagement
BaFin
Dachfonds
Fonds
Risikomanagement
Verkaufsprospekt

Weiterführende Links  zum Thema Direktinvestment

Alternative Investments
Direktinvestition
Indirekte Investments
Investitionsrisiko
Kosten
Portfolioinvestition
Produkte
Unmittelbarer Eigentumserwerb
Vermögensanlagegesetz
Vorteil der vollständigen Kontrolle und Transparenz

Stand der Informationen: Januar 2023
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