Der englische Begriff Carried Interest (kurz: Carry) bedeutet übersetzt „übertragener Zinsertrag“ und bezeichnet eine Gewinnbeteiligung für die Manager einer Kapitalanlage.
Durch diese erfolgsabhängige Honorierung soll ein Interessengleichlauf zwischen Managern und Anlegern und hohe Attraktivität für Nachwuchstalente erreicht werden. Insbesondere bei Private-Equity- und Venture-Capital-Fonds ist diese Prämie weit verbreitet.
Meist enthält der Gesellschaftsvertrag des jeweiligen Anlagevehikels eine Klausel. Danach wird der Carry für die Manager erst fällig, wenn die Anleger eine Mindestverzinsung auf ihr eingezahltes Kapital erhalten haben.
Dies ist die so genannte „Hurdle Rate“ .
Die Höhe des Carry beträgt häufig um die 20 %, während die Hurdle Rate in aller Regel im einstelligen Prozentbereich bleibt.
Die Verteilung erfolgt, indem zunächst die Investoren ihr eingesetztes Kapital und die Hurdle Rate erhalten.
Wenn dies erreicht ist, teilt man die verbleibenden Gewinne zwischen Investoren und Fondsmanagern im vorgegebenen Verhältnis (z. B. 80 zu 20) auf.
Dieser Anteil mag auf den ersten Blick sehr hoch erscheinen.
Ein Zahlenbeispiel für einen Carry von 20 %, eine Hurdle Rate von 8 % und eine aufzuteilende Nettorendite von 12 % zeigt jedoch folgendes Ergebnis:
Die ersten 8 Prozentpunkte Rendite fließen vollständig an die Anleger, die verbleibenden 4 % gehen zu 20 % an das Fondsmanagement, was 0,8 % der Gesamtrendite entspricht.
Die Besteuerung des Carried Interest unterscheidet sich in unterschiedlichen Ländern, je nachdem, ob von einer Tätigkeitsvergütung oder einem kapitaldisproportionalen Gewinnanteil ausgegangen wird.
Anleger
Fondsmanager
General Partner
Hurdle Rate
Vertragsklausel
Besteuerung
Höhe des Carry
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Letzte Aktualisierung: Mai 2025