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Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Definition Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist eine deutsche Bundesbehörde und dem Bundesministerium der Finanzen unterstellt. Gegründet wurde sie am 9. Dezember 2004 als bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und ist seit dem 1. Januar 2005 am Markt aktiv. Sie fungiert als zentrale Immobilienverwaltung des Bundes und verwaltet und vermarktet bundeseigene Liegenschaften und Grundstücke.

Aufgaben der BImA

Zu den Aufgaben der BImA zählen unter anderem die Verwaltung, Vermietung, Verpachtung und der Verkauf von Immobilien, also Grundstücken und Gebäuden des Bundes. Damit übernimmt sie faktisch das Assetmanagement der bundeseigenen Immobilien.

Eingeschlossen sind auch Unterhaltung und Instandhaltung der Liegenschaften des Bundes ebenso wie die Entwicklung von Konzepten zur nachhaltigen Nutzung und Bewirtschaftung des bundeseigenen Immobilienbestandes.

Hinzu kommen die Bereitstellung von Flächen für Bundesbehörden und die Durchführung von Baumaßnahmen im Auftrag des Bundes.

Die BImA kümmert sich also entlang der gesamten Wertschöpfungskette um die Liegenschaften des Bundes.

 

Quellen der EURAMCO 

Assetmanagement

Weiterführende Links  zur Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Aufgaben
Deutsche Bundesbehörde BfImA
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Stand der Informationen: März 2023
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