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Beirat

Definition: Was ist ein Beirat?

Ein Beirat ist grundsätzlich ein Gremium, dessen Funktion in der Beratung ausführender Gremien wie beispielsweise den Geschäftsführern oder Vorständen einer Gesellschaft liegt.

Die Beratungsfunktionen der Beiräte

Deshalb haben Beiräte und ihre Mitglieder keine Entscheidungsbefugnisse und Kontrollfunktion, sondern werden im Rahmen von Beratung und Empfehlung tätig.

Ihre Funktion soll die Beteiligung Betroffener unterstützen (beispielsweise als Elternbeirat), externen Sachverstand in Entscheidungsgremien tragen (beispielsweise als wissenschaftlicher Beirat) oder dient auch als Ehrung zum Beirat berufener Personen.

Beiräte müssen nicht durch eine demokratische Wahl ausgewählt werden, sondern werden in den meisten Fällen benannt. Ihre Tätigkeit führen sie ehrenamtlich oder gegen Entgelt aus.

Die Kontrollfunktion der Beiräte

Zusätzlich zur Beratungsfunktion übernehmen Beiräte bei Kommanditgesellschaften wie etwa geschlossenen Fonds auch Kontrollfunktionen. Dies deshalb, weil für KGs kein Aufsichtsrat vorgeschrieben ist, so dass die freiwillig eingerichteten Beiräte dessen Funktionen zum Teil übernehmen (können).

Rechtsgrundlage für ihr Tätigwerden ist zunächst der Gesellschaftsvertrag der jeweiligen KG, die Befugnisse und Zusammensetzung eines Beirats definieren kann. In aller Regel gehören dazu die Überwachung der Fondsaktivitäten, die Kontrolle der Anlagepolitik, die Berichterstattung an die und die Interessenvertretung der Anleger.

Verpflichtender Beirat bei Kapitalverwaltungsgesellschaften

Seit Inkrafttreten des KAGB sind Kapitalverwaltungsgesellschaften zur Bestellung eines Beirats gesetzlich verpflichtet, wenn sie selbst die Rechtsform einer GmbH & Co. KG besitzen.

Der Beirat einer solchen KVG beauftragt beispielsweise den Abschlussprüfer.

Ebenso gesetzlich vorgeschrieben ist ein Beirat für solche KVGs in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft, deren persönlich haftender Gesellschafter, der Komplementär, eine GmbH ist.

Rechtsgrundlage ist hier der § 18 KAGB. Damit jemand als Beirat für eine solche KVG in Frage kommt, muss er gewisse Kriterien erfüllen: Persönliche Integrität, Führungserfahrung in Unternehmen, keine einschlägigen Vorstrafen und in mindestens dreijähriger praktischer Tätigkeit erworbene Sachkunde werden vorausgesetzt.

Die meisten KVGs in Deutschland firmieren in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH). In diesem Fall sind sie gesetzlich verpflichtet einen Aufsichtsrat zu bestellen.

Quellen der EURAMCO zum Thema Beirat

Geschlossene Fonds
Kapitalanlagegesetzbuch
Kapitalverwaltungsgesellschaften
Kommanditgesellschaften

Weiterführende Links 

Beratungsfunktion
Rechtsgrundlage für Beiratsfunktionen
Gesetzliche Verpflichtung zur Beiratsbestellung
§ 18 KAGB

Letzte Aktualisierung: Januar 2025

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