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Alternative Investmentfonds (AIF)

Was sind Alternative Investmentfonds (AIF) ?

Alternative Investments im Allgemeinen sind Geldanlagen, die nicht auf die klassischen Finanzprodukte wie Aktien, Anleihen, börsennotierte Investmentfonds oder andere an der Börse gehandelte Papiere setzen. 

Verschiedene alternative Investments

Das Angebot an alternativen Investments ist äußerst heterogen. Es reicht von edlen Weinen, über Waldgrundstücke bis hin zu Kunstobjekten. Die bekanntesten alternativen Investments sind Hedgefonds und Beteiligungen im Private-Equity-Sektor. Der Klassiker bei dieser Anlageform ist zweifellos Gold. Auch Immobilien rechnet man zu Alternativen Investments, allerdings nur, wenn die Anleger investieren, um eine Rendite zu erzielen. Dabei kann es sich um ein direktes Investment handeln, oder den Erwerb einer Fondsbeteiligung. Wenn man eine Immobilie kauft, um selbst darin zu wohnen, spricht man nicht von einem Alternativen Investment.

Alternative Investmentfonds

Die Idee hinter den Alternativen Investmentfonds ist es, Anlegern die Möglichkeit zu geben, sich an Großprojekten zu beteiligen und davon zu profitieren. Typische Beispiele dafür sind Fonds, die in Immobilien investieren, deren Gesamtvolumen nicht selten zwei- und dreistellige Millionensummen erreicht. Im Bereich der Erneuerbaren Energien werden mit Hilfe von AIF Windparks errichtet und Solarkraftwerke erbaut. Gegenstand von AIF können aber auch Flugzeuge oder Schiffe sein. Im Gegensatz zu vielen anderen klassischen Anlageprodukten sind Alternative Investmentfonds nicht börsenabhängig. Es handelt sich vielmehr um unternehmerische Beteiligungen an Sachwerten. Darum gibt es auch keinen festen Zinssatz. Die Anleger sind am erwirtschafteten Ergebnis des AIF beteiligt.

Von dem Anbieter wird eine Prognoserechnung für die Laufzeit erstellt. Diese wird im Emissionsprospekt genannt. Genau wie die Mindestzeichnungssumme sowie konkrete Angaben zum Investitionsvorhaben. Auch die Chancen und Risiken müssen im Prospekt dokumentiert sein. Die genauen Vorschriften und Verordnungen sind im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) festgelegt. Alternative Investmentfonds können notwendige Mittel für ein Projekt vollständig mit Eigenkapital, also den Geldern der Investoren, oder zum Teil auch durch Beteiligung von Banken mit Darlehen realisieren.

Wer bietet AIF an?

Hinter jedem Alternativen Investmentfonds steht eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG), die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Zulassung erhalten muss. Der BaFin obliegt es auch, den Emissionsprospekt vor dem Vertriebsstart zu prüfen und freizugeben. Ohne diese Genehmigung der BaFin darf die Beteiligung Investoren nicht angeboten werden.

Im Gegensatz zu klassischen Investment-Fondsgesellschaften, die Aktien oder Anleihen erwerben, investiert die KVG das eingezahlte Vermögen der Anleger in reale Vermögensgegenstände, sogenannte Sachwerte. Also in Immobilien oder andere Sachwerte. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft legt zunächst fest, welche Mindestsumme vom Investor gezeichnet werden muss und setzt das Agio fest.

Nachdem die nötigen Gelder, beispielsweise für ein Immobilienprojekt, eingesammelt wurden, ist die Kapitalverwaltungsgesellschaft für die Verwaltung des Vermögens zuständig. Das heißt, sie betreibt sowohl das Portfolio- als auch das Risikomanagement für den Alternativen Investmentfonds.

Die Laufzeiten

Die AIF sind für Investoren gedacht, die einen langen bis sehr langen Anlagehorizont haben. Die Laufzeiten liegen je nach Produkt bei wenigen Jahren, können aber auch durchaus über Jahrzehnte gehen. Wenn der Investor aus unvorhergesehenen Gründen Liquidität benötigt oder ganz einfach sein Anlageportfolio umstrukturieren will, dann bietet der Zweitmarkt für AIFs eine Möglichkeit, diese Anteile zu veräußern.

Neue Regeln zum Schutz der Anleger

Vor den AIFs gab es neben den Investmentfonds die Geschlossenen Fonds, über die sich ebenfalls Investoren an Großprojekten beteiligt haben. Mit einem gewichtigen Unterschied: die Anbieter Geschlossener Fonds unterlagen selbst einer weniger geregelten Aufsicht, die Behörden waren lediglich für die Prospektgenehmigung verantwortlich. Nach der Finanzkrise sorgte der europäische Gesetzgeber für umfassende Auflagen und Kontrollen und unterstellte zusätzlich zu den bereits regulierten offenen Fondsanbietern auch die Anbieter geschlossener Fonds einer Regulierung. Das Europäische Parlament stellte in diesem Zusammenhang 2011 die AIFM-Richtlinie auf. Daher gibt seit 2013 in Deutschland das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) den neuen rechtlichen Rahmen für Investmentfonds, egal ob offen oder geschlossen, vor.

Seitdem ersetzt auch die Bezeichnung Geschlossene Alternative Investmentfonds den Begriff Geschlossene Fonds. Im Gegensatz zu dem Vorgängerprodukt gibt es jetzt genau definierte Verpflichtungen für die Fonds, was das Risiko- und Liquiditätsmanagement betrifft und was die Berichts- und Bewertungspflicht angeht. Externe Kontrollinstanzen überwachen, im Gegensatz zu der Zeit vor 2013, die Geldflüsse. Der Anbieter muss zwingend von der BaFin zugelassen sein, jeder Prospekt sowie die Anlagebedingungen werden von der Behörde auf Verständlichkeit und Widerspruchsfreiheit geprüft und vor allem auch darauf, ob die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.

Außerdem gelten seit der Neuregulierung klare Produktregeln, was Kapitalaufnahme und Risikostreuung angeht. Die Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften wird von der OGAW-Richtlinie geregelt. Die Manager von Alternativen Investmentfonds werden darüber hinaus durch das KAGB und die AIFM-Richtlinie reguliert.

So können heute Privatinvestoren in chancenreiche Großprojekte investieren, ohne dabei ungenannte und damit unüberschaubare Risiken einzugehen, schon weil größtmögliche Transparenz gesetzlich gewährleistet ist.

EURAMCOS Alternative Investmentfonds – AIF auf drei Kontinenten

EURAMCO eröffnet seinen Anlegern mit Alternativen Investmentfonds die Möglichkeit sich an Großprojekten in Europa, den USA und Australien zu beteiligen. Außerdem können Sie mit unseren AIF von dem Zukunftsmarkt Erneuerbare Energien profitieren.

Wenn Sie sich für eine Investition in einen AIF interessieren, geben wir Ihnen gerne einen Überblick über geplante und neu aufgelegte Produkte bei Geschlossenen Immobilien AIF und Fonds zum Thema Erneuerbare Energien. Bestellen Sie einfach unseren Newsletter. Wenn Sie konkrete Fragen haben oder uns ein kurzes Feedback geben möchten, senden Sie uns einfach eine Nachricht über unser Kontaktformular

Weiterführende Links

Erneuerbare Energien – Informationsportal  des BMWi
BaFin
AIFM-Richtlinie 
OGAW-Richtlinie

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